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Die Mitglieder des Zentralverbandes sind die Landesinnungsverbände oder deren gleichgestellte Innungen. Die Organe des Zentralverbandes sind:

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand
  3. Das Präsidium

Die Mitgliederversammlung des Zentralverbandes wird aus den Delegierten der angeschlossenen Verbände gebildet. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt.

Der Vorstand des Zentralverbandes besteht aus den Vorsitzenden der ordentlichen Mitglieder. Diese müssen selbstständige Bäckermeister/Konditormeister oder vertretungsberechtigte Arbeitgeber eines handwerklichen Bäckerei- oder Konditoreibetriebes sein.

Das Präsidium ist aus dem vom Vorstand vorgeschlagenen Delegierten der Mitgliederversammlung zu wählen und besteht aus:

  • dem Vorsitzenden des Zentralverbandes (Präsidenten)
  • zwei Stellvertretern (Vizepräsidenten)
  • zwei weiteren Mitgliedern

Den Schriftführer und den Schatzmeister bestellt das Präsidium aus seiner Mitte. Das Präsidium wird auf drei Jahre gewählt und führt die Geschäfte des Zentralverbandes.

Die Organe des Zentralverbandes können für einzelne Angelegenheiten besondere Ausschüsse bilden, die in der Regel aus 7 Mitgliedern bestehen. Zur Zeit werden in folgenden Ausschüssen spezielle Themen beraten:

  • Ausschuss für Berufsbildung
  • Ausschuss für Sozialpolitik
  • Ausschuss für Betriebswirtschaft
  • Ausschuss für Lebensmittelrecht

Die Mitgliedschaft im Vorstand, im Präsidium und in den Ausschüssen ist ein Ehrenamt.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat seinen Sitz in Berlin.