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Das Förderungswerk besteht seit dem Jahre 1971. Es ist mit Zustimmung aller Landesinnungsverbände gegründet worden, weil verantwortungsvolle und über den Tellerrand ihres eigenen Betriebes hinaus blickende Bäckermeister damals zu Recht die Auffassung vertreten haben, dass man sich bei der wichtigen Frage der Heranbildung eines qualifizierten Mitarbeiterstabes und eines qualifizierten Unternehmernachwuchses nicht allein auf staatliche Maßnahmen verlassen darf, sondern unser Bäckerhandwerk selbst gefordert ist. Diese Auffassung hat sich auch in den neuen Bundesländern durchgesetzt, obwohl deren wirtschaftliche Situation in vielen Bereichen noch angespannter ist als im alten Bundesgebiet. Trotzdem ist von allen Landesinnungsverbänden die Beitragssumme zum Förderungswerk in Höhe von 1,1 Promille der gesamten Lohnsumme eines Betriebes als keineswegs existenzgefährdend und nicht übertrieben belastend empfunden worden. So ist es möglich geworden, dass das Förderungswerk für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. seit dem 1. Januar 2003 in ganz Deutschland tätig sein kann. Dabei handelt es sich um einen Berufsverband mit der besonderen Zielsetzung der Förderung von Aus- und Weiterbildung im Bäckerhandwerk. Die Mittel des Förderungswerkes werden keineswegs ausschließlich zur Aufrechterhaltung der bäckerhandwerkseigenen Fachschulen verwendet, obwohl dies einen ganz wesentlichen Bereich der Aufgabenstellung des Förderungswerkes betrifft. Auch verfügt das Förderungswerk keineswegs über einen aufwendigen Verwaltungsapparat, sondern die Geschäftsführung und die notwendigen Bürotätigkeiten werden in Personalunion durch die Geschäftsführung des Zentralverbandes und einiger weiterer Mitarbeiter wahrgenommen.

Zusätzlich werden zahlreiche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen insbesondere im Bereich der überbetrieblichen Ausbildung durch unser Förderungswerk unterstützt. Dies liegt jedoch im Aufgabenbereich der Landesinnungsverbände, die ihnen hierfür zugewiesenen Mittel des Förderungswerkes zu verwenden.

Über diese Mittel entscheidet die jährliche Mitgliederversammlung des Förderungswerkes. Dort wird die gesamte Summe der eingegangenen Beitragsleistungen festgestellt und die Aufteilung beschlossen. Sowohl die Landesfachschulen als auch die Bundesfachschule bieten dabei weit über die Vorbereitung zur Meisterprüfung hinaus gehende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an, die den jeweiligen Programmbroschüren zu entnehmen und auch im Internet abzurufen sind.

Gerade in einer Zeit, in der immer wieder die Meisterprüfung als Nachweis zur Führungsberechtigung eines selbstständigen Handwerksbetriebes so deutlich in Frage gestellt wird, ist es besonders wichtig, dass unser Handwerk seinen hohen Qualifikations- und Qualitätsstandard nicht nur aufrecht erhält, sondern noch weiter ausbaut. Der immer härtere Wettbewerb durch Billigangebote, Tiefkühlangebote und von Einzelhandelsketten betriebenen Filialbäckereien zwingt das Bäckerhandwerk dazu, sich auf seine Kernkompetenz zu besinnen und die liegt nun einmal darin, bestes Brot und beste Backwaren mit bester Qualifikation herzustellen und zu verkaufen. Deshalb liegt der Förderungsauftrag des Förderungswerkes im ureigensten Sinn des Bäckerhandwerks, weil die dringend notwendige Stärkung des Qualitätsbewusstseins und einer soliden Qualifikation unserer Mitarbeiter mit der Interessenlage des Fortbestandes der Betriebe des Bäckerhandwerks unmittelbar zusammenhängt.

Der für die Arbeit des Förderungswerkes zu Grunde liegende Tarifvertrag ist vom zuständigen Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit für allgemeinverbindlich erklärt worden – und zwar ausdrücklich mit der anerkennenden Begründung der wichtigen Förderungsarbeit für die Aus- und Weiterbildung in unserem Bäckerhandwerk. Die Allgemeinverbindlichkeit hat zur Folge, dass alle Betriebe des deutschen Bäckerhandwerks – völlig unabhängig von ihrer Mitgliedschaft in einer Innung oder einem Verband – zur maßvollen Beitragsleistung herangezogen werden. Dieser Hinweis ist wichtig, weil die Beitragsleistung somit keinen wettbewerbsverzerrenden Charakter durch eine einseitige Belastung ausschließlich der Innungsbetriebe entwickeln kann.

In der Zeit von 1996 bis einschließlich 2006 haben insgesamt rund 180.000 Teilnehmer an Seminaren und Weiterbildungskursen teilgenommen, die aus Mitteln des Förderungswerkes gefördert worden sind. Dabei handelt es sich lediglich um „Kopfzahlen“, wobei die Seminardauer vom Tagesseminar bis zum etwa 6-monatigen Meisterprüfungsvorbereitungskurs reicht.
 

Merkblatt zum Förderungswerk (Stand: Juni 2007) [doc/22 kB]


Kontakt:
Förderunsgwerk für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Bondorfer Straße 23
56604 Bad Honnef
Tel: 02224 / 7704-0
Fax: 02224 / 7704-43
E-Mail: fw@baeckerhandwerk.de