Der Beruf der Bäckereifachverkäuferin ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Der Schwerpunkt der dreijährigen dualen Berufsausbildung liegt auf der betrieblichen Praxis, die durch den theoretischen Unterricht in der Berufsschule ergänzt wird. In der Berufsschule werden Kenntnisse der Warenkunde, technische Mathematik, Wirtschafts- und Sozialkunde vermittelt. In überbetrieblichen Praxisunterweisungen, die meist in größeren Blöcken stattfinden, werden Spezialkenntnisse und -fertigkeiten vermittelt.
Rechtliche Grundlage für die Ausbildung ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk vom 31. März 2006, die zum Zeitpunkt der Drucklegung gültig ist. Danach sind u. a. folgende Themen Gegenstand der Berufsausbildung: Umweltschutz; Umsetzen von Hygienevorschriften; Anwenden von Informations und Kommunikationstechniken; Arbeiten im Team; Qualitätssicherung; Kundenberatung; Kundenkontakte herstellen; Verkaufspsychologie; Trends erfassen und innerbetrieblich weiterleiten; Reklamationsabwicklung; Wareneingangskontrolle; Verkaufsförderung und Werbung; Brot und Kleingebäck belegen und dekorieren; Herstellen von Gerichten; Brotbuffet gestalten; Herstellungsarten von Sauer- und Hefeteigen; Lebensmittelrecht, insb. Produktkennzeichnung; gesunde Ernährung.
Während der Ausbildung ermittelt die Zwischenprüfung den Ausbildungsstand. Am Ende der Ausbildungszeit findet eine 14-stündige Abschlussprüfung statt, die sich in einen praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil gliedert. Mit Bestehen der Abschlussprüfung hat man den ersten Schritt in ein erfolgreiches Berufsleben im Bäckerhandwerk geschafft – Bäckereifachverkäufer/in.

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