Pressespiegel Nr. 002/2006 - Back Journal vom 20.03.2006

Bürokratisierung der Entbürokratisierung - Die monatliche Kolumne von Hauptgeschäftsführer Dr. Eberhard Groebel

Bäckermeister wissen – wie andere Mittelständler auch – dass die Flut der gesetzlichen Regelungen und Verordnungen im täglichen Betrieb kaum zu bewältigen ist; die rechts- und steuerberatenden Berufe können gleichfalls ein Lied davon singen. Auch im zurückliegenden Wahlkampf hat diese Frage eine Rolle gespielt, weil Politiker wissen, dass das Schlagwort von der Entbürokratisierung beim Wähler wohlwollende Assoziationen bis hin zur Zuneigung auslösen kann. Die neue Bundeskanzlerin hat deshalb eine ebenso neue Staatsministerin im Bundeskanzleramt mit dieser Herkules-Aufgabe betraut. Jeder hat Verständnis dafür, dass dies keine Aufgabe ist, die einer allein lösen kann. Deshalb wird die Staatsministerin von einer nennenswerten Zahl beamteter Hilfskräfte unterstützt, die ihr den Weg durch den Bürokratiedschungel frei schlagen sollen. Damit nicht genug: In vielen Ministerien werden eigens neue Arbeitsstäbe gebildet, die sich ebenfalls damit befassen sollen.

Man wird befürchten dürfen, dass Bürokraten in den seltensten Fällen dazu neigen, sich selbst überflüssig zu machen, obwohl es den Beispielsfall der deutschen Bundespost gibt, die unter der phantasievollen Führung des früheren Postministers Boetsch privatisiert worden ist und damit – wenn auch unter Ächzen und Stöhnen – einen respektablen Schritt zur Entbürokratisierung eines Teilbereiches unseres täglichen Lebens beigetragen hat. Andererseits mag man jede Hoffnung fahren lassen, wenn die neue Bundesregierung nach ihren ersten 100 Amtstagen damit rühmt, bereits 35 Gesetze verabschiedet zu haben. Da liegt die kalauernde Frage, von wie vielen Gesetzen sich denn die Bundesregierung in dieser Zeit verabschiedet habe, sehr nah. Nach wie vor muss der Bäckermeister nach der Öffnung seines Ladengeschäftes über 220 Gesetze und Verordnungen beachten. Zum 1. Januar 2006 ist eine europäische Hygieneverordnung in Kraft getreten. Sie löst die bis dahin geltende Lebensmittelhygiene-Verordnung in Deutschland ab. Soweit, so gut! Die Lebensmittelüberwachung in Deutschland ist aber Sache der Bundesländer. Die sind schon fleißig dabei, auf der Grundlage der neuen EU-Verordnung neue Durchführungsverordnungen zu erfinden, obwohl es eine Leitlinie für „Gute Lebensmittelhygiene-Praxis“ im Bäcker- und Konditorenhandwerk – vom Zentralverband gemeinsam mit unseren Landesinnungsverbänden erarbeitet – seit fünf Jahren gibt, die nicht nur für die Betriebe, sondern auch für die Lebensmittelüberwachung verbindlich ist. Da fragt man sich schon, warum die Länderbürokraten das frisch gelegte Europa-Ei bebrüten müssen und damit wieder viele kleine Paragraphenküken erzeugen.

Abschließend ein schönes Beispiel für eine bürokratische Verirrung, die leider auch unser Bäcker- und Konditorenhandwerk treffen kann: Stolz meldet das eigentlich hoch angesehene Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Einrichtung einer Hotline und Internetseite, über die „Bürger, Lieferanten und Mitarbeiter der Behörde anonym Hinweise auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht geben“ können. Eine solche freundliche Einladung zur Denunzierung eines ungeliebten Wettbewerbers oder Arbeitgebers wird sich der geborene Denunziant nicht zweimal sagen lassen. Bedauernd muss man zur Kenntnis nehmen, dass eine alte Lebensweisheit wohl ihre Gültigkeit verloren hat: Das größte Schwein im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant!